Betreuungsbüro Vermeersch - Montag, 27. März 2023
Druckversion der Seite: Vorsorge
URL: www.berufsbetreuer.info/vorsorge.html

Treffen Sie Vorsorge!

Jeder von uns kann in eine Situation geraten, in welcher er die Hilfe eines anderen benötigt. Ein Unfall, eine schwere Erkrankung oder einfach das Nachlassen der geistigen Kräfte, bedingt durch das Alter, können z. B. solche Gründe sein. Hierfür ist es sinnvoll und gut, Vorsorge zu treffen. Haben Sie sich schon einmal ganz persönlich die Frage gestellt, wer die Entscheidungen für Sie trifft, wenn Sie aufgrund eines der oben genannten Gründe nicht in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten selbst zu regeln?

In guten Tagen haben wir die Möglichkeit, selbstbestimmend ein Familienmitglied, einen Bekannten oder einen guten Freund zu benennen, welcher uns in einem solchen Fall vertreten soll und kann. Liegt keine entsprechende Erklärung vor, wird das Gericht in Zusammenarbeit mit der Betreuungsbehörde in solch einer Situation einen Betreuer bzw. eine Betreuerin für Sie bestimmen.

Auch im Fall einer schweren Erkrankung ohne Aussicht auf Heilung kann die persönliche Vorsorge wichtig sein.

Möchten Sie, dass lebenserhaltende Maßnahmen fortgesetzt oder beendet werden? Ist Ihnen eine Schmerztherapie wichtig, auch wenn dadurch eine Verkürzung der verbleibenden Lebensspanne in Kauf genommen wird? Welche Operationen, Eingriffe, Heilmaßnahmen lehnen Sie ab?

Mit einer Patientenverfügung können Sie selbst bestimmen, welche medizinischen Maßnahmen Sie möchten und welche nicht. Auch hier gilt: Wer seinen Willen nicht niedergeschrieben hat, muss damit rechnen, dass ein anderer die Entscheidungen für ihn trifft. Aber, auch eine weitere moralische Frage stellt sich in diesem Zusammenhang: Möchte ich tatsächlich einem Familienangehörigen oder einem anderen Menschen, der mir Wert ist, die Entscheidung zumuten, über die Durchführung von lebenserhaltenden oder lebensverlängernden Maßnahmen zu bestimmen? Stellen Sie sich die Situation vor, dass Sie diese Entscheidung für eine dritte Person treffen müssten. Mit Sicherheit würden Sie es dann begrüßen, wenn Sie in solch einem Moment eine Patientenverfügung zur Hand haben, aus welcher Sie Anhaltspunkte oder gar den Willen des Betroffenen entnehmen können, wie in solch einer Situation vorgegangen werden soll.

Hier wollen wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten der Vorsorge vorstellen und Ihnen einige Muster an die Hand geben, welche beim Erstellen der verschiedenen Willenserklärungen behilflich sein können. Bedenken Sie:

Jeder von uns kann von einem Augenblick in den nächsten in eine Lage kommen, dauerhaft auf die Hilfe anderer angewiesen zu sein. Mit einer gut überlegten Vorsorge haben Sie alles getan, um Ihre Selbstbestimmung weitestgehend zu wahren. Das respektiert nicht nur Ihren eigenen Willen, sondern ist auch für Ihre Angehörigen, Freunde und Ärzte eine wichtige Hilfe, denn Sie bestimmen selbst.

Bedenken Sie bitte:

Die beste Vorsorge macht keinen Sinn, wenn im Notfall niemand Zugriff auf diese Unterlagen hat. Nutzen Sie die Möglichkeit, Vorsorgevollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügungen bei amtlichen Stellen, wie z. B. den Betreuungsgerichten, einem Notar oder anderen Stellen zu hinterlegen.

Jeder, der im Besitz einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung ist, ist verpflichtet, diese dem Betreuungsgericht vorzulegen, wenn er von der Einleitung eines Betreuungsverfahrens Kenntnis erlangt (§ 1901c BGB).